AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Haus- und Grundstücksverwaltung Herrmann

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtshandlungen zwischen der Hausverwaltung Herrmann (nachfolgend „Verwalter“) und dem Auftraggeber (Eigentümer, Eigentümergemeinschaft (WEG) oder bevollmächtigte Dritte).
  2. Abweichende Bedingungen: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang (z.B. WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung) ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Verwaltervertrag.

§ 2 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Informationspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verwalter alle für die ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Unterlagen, Verträge, Pläne und Abrechnungen rechtzeitig und unaufgefordert vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Vollmachten: Der Auftraggeber erteilt dem Verwalter die zur Durchführung der Verwaltung notwendigen Rechtsvollmachten im Außenverhältnis, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Änderungsanzeige: Änderungen von Anschriften, Eigentumsverhältnissen oder Bankverbindungen des Auftraggebers sind dem Verwalter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Grundvergütung: Die Vergütung für die vertraglichen Grundleistungen richtet sich nach den Vereinbarungen im Verwaltervertrag.
  2. Sonderleistungen: Leistungen, die über die vertraglich vereinbarten Grundleistungen hinausgehen (z. B. Betreuung von Großinstandsetzungen, außerordentliche Eigentümerversammlungen, Mahnwesen gegen säumige Mieter), werden gesondert nach der jeweils gültigen Vergütungsliste des Verwalters abgerechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.
  3. Fälligkeit: Rechnungen des Verwalters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 4 Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Haftungsumfang: Der Verwalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Einfache Fahrlässigkeit: Für sonstige Schäden haftet der Verwalter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (vertragswesentliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Ausschluss: Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Nicht-Kardinalpflichten entstehen, wird ausgeschlossen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit: Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Vereinbarungen im Hauptvertrag. Bei Verträgen mit Verbrauchern (z.B. einzelnen Vermietern) wird die Erstlaufzeit im Rahmen von AGB auf maximal zwei Jahre begrenzt (§ 309 Nr. 9a BGB).
  2. Fristhöchstgrenzen: Für WEG-Verwalter gelten die gesetzlichen Sonderregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), insbesondere bezüglich der jederzeitigen Abrufbarkeit des Verwalters (§ 26 WEG).
  3. Wichtiger Grund: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 6 Datenschutz

  1. Verarbeitung: Der Verwalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Mieter/Nutzer ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks und unter strikter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Weitergabe: Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Handwerker zur Mängelbeseitigung) erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Verwalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
  3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.